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Photovoltaik Vergütung EEG

Vergütung von eingespeisten Strom in Deutschland

Für den eingespeisten Strom Ihrer Fotovoltaikanlage erhalten Sie mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Dieses wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Weitere Informationen und aktuelle Fassungen erhalten Sie beim Bundesumweltministerium unter http://www.bmu.de.

Einspeisevergütung 01.01.2011 bis 30.06.2011

Anlagenleistung   Einspeisevergütung  
bis 30kWp  28,74 Cent/kWp  
größer 30kWp  27,33 Cent/kWp  
größer 100kWp  25,86 ct/kWh  
größer 1000kWp  21,56 Cent/kWp  
Freiflächen   Einspeisevergütung 
Konersionsflächen  22,07 Cent/kWp  
Sonstige
Freiflächen 
21,11 Cent/kWp  
Alle Anagben ohne Gewähr!   

Bonus für Eigenverbrauch

Für den Eigenverbrauch des selbst produzierten Photovoltaik-Stroms gibt es nach EEG zwei Vergütungstarife:
- Für bis zu 30 Prozent des selbst genutzten Solarstroms gilt der niedrigere Tarif.
- Für den über 30 Prozent hinaus gehenden Anteil des Solarstroms zahlt Ihnen der EVU den höheren Tarif.Sie profitieren zusätzlich von der Ersparnis gegenüber dem teuren Stromtarif des Energieversorgers. 500 kWp ist die maximale Größe von förderungswürdigen Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch.

Vergütung für Eigenverbauch

bis 30 kWp   größer 30 bis 100 kWp   größer 100 bis 500 kWp 
bis 30%
12,36 ct/kWh  
bis 30%
10,95 ct/kWh  
bis 30%
9,48 ct/kWh  
größer 30%
16,74 ct/kWh  
ab 30%
15,33 ct/kWh  
ab 30%
13,86 ct/kWh  
  Alle Angaben ohne Gewähr!   

Wo wird die Vergütung für Solarstrom beantragt?

Sie müssen einen Antrag bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen.
Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, dieser lässt die Anlage durch einen Mitarbeiter abnehmen. Erst danach erhalten Sie die Vergütung für Ihren selbst produzierten Strom.

Ein schriftlicher Vertrag mit dem EVU ist nicht erforderlich und wird von uns wegen einer meist zu langen Bindung auch nicht empfohlen.

Je nach Anlagentyp können folgende Informationen für Ihren EVU wichtig sein:

Ausgefülltes Formblatt (eingetragener Elektroinstallateur) zur Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz 
Beschreibung der Schutzeinrichtungen (ENS oder Frequenz und Spannungsüberwachung)  
Beschreibung der Art und Betriebsweise des Generators/Wechselrichters mit Angabe von Hersteller, Typenbezeichnung und den technischen Daten (Datenblatt des Herstellers)  
Nachweis über die Erfüllung der an den Wechselrichter gestellten Forderungen  
Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel  
Aktueller Lageplan aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Anbringungsort der Anlage hervorgehen  
Ansprechpartner ist also Ihr Enerigeversorgungsunternehmen und natürlich das Unternehmen von dem Sie Ihre Photovoltaikanlage beziehen  

Wann bekommen Sie die Vergütung ausgezahlt?

Gesetzliche Vorschriften gibt es hier keine. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise- gezahlt werden.