Photovoltaik Vergütung EEG
Vergütung von eingespeisten Strom in Deutschland
Für den eingespeisten Strom Ihrer Fotovoltaikanlage erhalten Sie mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Dieses wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Weitere Informationen und aktuelle Fassungen erhalten Sie beim Bundesumweltministerium unter http://www.bmu.de.
Einspeisevergütung 01.01.2011 bis 30.06.2011
| Anlagenleistung | Einspeisevergütung |
| bis 30kWp | 28,74 Cent/kWp |
| größer 30kWp | 27,33 Cent/kWp |
| größer 100kWp | 25,86 ct/kWh |
| größer 1000kWp | 21,56 Cent/kWp |
| Freiflächen | Einspeisevergütung |
| Konersionsflächen | 22,07 Cent/kWp |
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Sonstige Freiflächen |
21,11 Cent/kWp |
| Alle Anagben ohne Gewähr! |
Bonus für Eigenverbrauch
Für den Eigenverbrauch des selbst produzierten Photovoltaik-Stroms gibt es nach EEG zwei Vergütungstarife:
- Für bis zu 30 Prozent des selbst genutzten Solarstroms gilt der niedrigere Tarif.
- Für den über 30 Prozent hinaus gehenden Anteil des Solarstroms zahlt Ihnen der EVU den höheren Tarif.Sie profitieren zusätzlich von der Ersparnis gegenüber dem teuren Stromtarif des Energieversorgers. 500 kWp ist die maximale Größe von förderungswürdigen Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch.
Vergütung für Eigenverbauch
| bis 30 kWp | größer 30 bis 100 kWp | größer 100 bis 500 kWp |
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bis 30% 12,36 ct/kWh |
bis 30% 10,95 ct/kWh |
bis 30% 9,48 ct/kWh |
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größer 30% 16,74 ct/kWh |
ab 30% 15,33 ct/kWh |
ab 30% 13,86 ct/kWh |
| Alle Angaben ohne Gewähr! |
Wo wird die Vergütung für Solarstrom beantragt?
Sie müssen einen Antrag bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen.
Der Anschluss der Fotovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber gemeldet, dieser lässt die Anlage durch einen Mitarbeiter abnehmen. Erst danach erhalten Sie die Vergütung für Ihren selbst produzierten Strom.
Ein schriftlicher Vertrag mit dem EVU ist nicht erforderlich und wird von uns wegen einer meist zu langen Bindung auch nicht empfohlen.
Je nach Anlagentyp können folgende Informationen für Ihren EVU wichtig sein:
| Ausgefülltes Formblatt (eingetragener Elektroinstallateur) zur Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz |
| Beschreibung der Schutzeinrichtungen (ENS oder Frequenz und Spannungsüberwachung) |
| Beschreibung der Art und Betriebsweise des Generators/Wechselrichters mit Angabe von Hersteller, Typenbezeichnung und den technischen Daten (Datenblatt des Herstellers) |
| Nachweis über die Erfüllung der an den Wechselrichter gestellten Forderungen |
| Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel |
| Aktueller Lageplan aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Anbringungsort der Anlage hervorgehen |
| Ansprechpartner ist also Ihr Enerigeversorgungsunternehmen und natürlich das Unternehmen von dem Sie Ihre Photovoltaikanlage beziehen |
Wann bekommen Sie die Vergütung ausgezahlt?
Gesetzliche Vorschriften gibt es hier keine. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise- gezahlt werden.



